na diese Aussage stimmt mich doch gleich viel beruhigter.
... unser "Plauderstübchen"...
Moderator: Andi Jacomet
- iceeye
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Re: ... unser "Plauderstübchen"...
Hallo Seidenpfötchen,
na diese Aussage stimmt mich doch gleich viel beruhigter.
Doch leider habe ich für den Fall eines Falles die schriftliche Erklärung auf Verzicht gegeben. Da wegen meines Alters mit einer Arthrose erst spät zu rechnen ist. Und dann müsste ich erstmal beweisen können das diese nicht von einem ganz normalen Verschleißt ist. So, oder so ähnlich hat mein Anwalt mir versucht das zu erklären.
na diese Aussage stimmt mich doch gleich viel beruhigter.
LG Iceeye
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- Eterna
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Re: ... unser "Plauderstübchen"...
Salü Seidenpfötchen,
einen guten Anwalt den hätte ich, .....Zusage der Kostenübernahme durch die Versicherung auch kein Problem......Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse bestätigt den Behandlungsfehler.....auch ok.......aaaaber weitere Begutachtungen würg.......durch meinen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente ( oder so ähnlich) habe ich in den letzten Jahren etliche Gutachter erdulden müssen.
Einziger Lichtblick in dieser Zeit war Dr. Weiss aus Mannheim der als Fibro-Spezi wenigstens wußte was er erzählt und sein Gutachten auch dementsprechen aussfiel, dass ich mich darin wiedererkennen konnte.
Iceeye: Ich denke auch, dass es nichts bringt jetzt jahrelang über mögliche Spätfolgen nachzudenken. Et kütt wie et kütt. Sollten dann irgendwann,vielleicht, eventuell mal in vielen Jahren Probleme auftreten reicht die Zeit immer noch aus um sich Gedanken zu machen. Damals nach dem Op- Marathon hatte ich mir geschworen keinen Aufschneider mehr an meine Knie zu lassen. Damit bin ich fast 20 Jahre auch ganz gut gefahren. Mußte halt nur lernen mit den Schmerzen zu leben und sie als einen Teil von mir zu akzeptieren, was bis zu einem gewissen Grad ganz gut funktionierte. Und wenn es mal eng wurde gab es ne Tüte voll Selbstmitleid und wenn die dann leer war mußte es wieder irgendwie gehen. Das ich mir dann im letzten Jahr den Meniskus habe entfernen lassen, habe ich mehr als einmal bereut......
Also genieße dein Leben, tu wozu du Lust hast und lass dich nicht jetzt schon von Dingen verrückt machen die im günstigsten Falle nie eintreten werden.
LG Marion
einen guten Anwalt den hätte ich, .....Zusage der Kostenübernahme durch die Versicherung auch kein Problem......Gutachten des medizinischen Dienstes der Krankenkasse bestätigt den Behandlungsfehler.....auch ok.......aaaaber weitere Begutachtungen würg.......durch meinen Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente ( oder so ähnlich) habe ich in den letzten Jahren etliche Gutachter erdulden müssen.
Iceeye: Ich denke auch, dass es nichts bringt jetzt jahrelang über mögliche Spätfolgen nachzudenken. Et kütt wie et kütt. Sollten dann irgendwann,vielleicht, eventuell mal in vielen Jahren Probleme auftreten reicht die Zeit immer noch aus um sich Gedanken zu machen. Damals nach dem Op- Marathon hatte ich mir geschworen keinen Aufschneider mehr an meine Knie zu lassen. Damit bin ich fast 20 Jahre auch ganz gut gefahren. Mußte halt nur lernen mit den Schmerzen zu leben und sie als einen Teil von mir zu akzeptieren, was bis zu einem gewissen Grad ganz gut funktionierte. Und wenn es mal eng wurde gab es ne Tüte voll Selbstmitleid und wenn die dann leer war mußte es wieder irgendwie gehen. Das ich mir dann im letzten Jahr den Meniskus habe entfernen lassen, habe ich mehr als einmal bereut......
Also genieße dein Leben, tu wozu du Lust hast und lass dich nicht jetzt schon von Dingen verrückt machen die im günstigsten Falle nie eintreten werden.
LG Marion
Alle sagten: " Das geht nicht !"
Dann kam einer, der wusste das nicht
und hat es gemacht.
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- iceeye
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Re: ... unser "Plauderstübchen"...
Hallo Marion,
das ist das Problem von diesem Forum. Man erfährt halt was alles sein kann. Zum einem bin ich sehr dankbar für das Forum zum anderen erfahre ich hier Sachen über die ich mich nie informiert hätte und nie mit diesem Unfall in Verbindnung gebracht hätte.
das ist das Problem von diesem Forum. Man erfährt halt was alles sein kann. Zum einem bin ich sehr dankbar für das Forum zum anderen erfahre ich hier Sachen über die ich mich nie informiert hätte und nie mit diesem Unfall in Verbindnung gebracht hätte.
LG Iceeye
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Ophelia1987
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Re: ... unser "Plauderstübchen"...
Huhu Daniela,
das ist nicht nur das Problem mit diesem Forum. Das ist ein generelles Problem in Gesundheistbezogenen Foren und auch im Internet. Jeder hat doch heutzutage medizin studiert oder weiß zumindest so gut über Google-Suche bescheid, dass er sich für einen Mediziner hält.
Meiner Meinung nach hilft das Internet bei vielen Problemen, die einem zu unwichtig erscheinen, um einen Fachmann zu fragen, aber leider öffnet das Hypochondern und Co. auch Tür und Tor. Man muss sich selbst gut beobachten, um nicht plötzlich jedes Zwicken und Zwack an sich auch zu erkennen.
Aber du hast es ja schon festgestellt und so fällt es dir sicher leichter nicht in diesen Strudel zu geraten.
Liebe Grüße das Franzi
das ist nicht nur das Problem mit diesem Forum. Das ist ein generelles Problem in Gesundheistbezogenen Foren und auch im Internet. Jeder hat doch heutzutage medizin studiert oder weiß zumindest so gut über Google-Suche bescheid, dass er sich für einen Mediziner hält.
Meiner Meinung nach hilft das Internet bei vielen Problemen, die einem zu unwichtig erscheinen, um einen Fachmann zu fragen, aber leider öffnet das Hypochondern und Co. auch Tür und Tor. Man muss sich selbst gut beobachten, um nicht plötzlich jedes Zwicken und Zwack an sich auch zu erkennen.
Aber du hast es ja schon festgestellt und so fällt es dir sicher leichter nicht in diesen Strudel zu geraten.
Liebe Grüße das Franzi
- iceeye
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Re: ... unser "Plauderstübchen"...
Liebe Franzi, ich werd mir Mühe geben nicht in diesen Strudel zu geraten. Habe mich wärend der langen Krankheitsphase lang genug verrückt gemacht.
LG Iceeye
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- Eterna
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Re: ... unser "Plauderstübchen"...
Salü,
also bei Euch beiden mache ich mir keine Sorgen, dass ihr verstrudeln könntet.
LG Marion
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Seidenpfötchen
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Re: ... unser "Plauderstübchen"...
Hallo Iceeye,
wenn du für deine Unterschrift, einen für dich akzeptablen Preis bekommen hast, ist es ok.
Aber dies schon nach einer so kurzen Zeit zu machen, finde ich doch schon verwunderlich. ( geht an die Adresse von deinem Anwalt )
Und zu dem anderen Thema, kann ich nur sagen, ohne groß aus zu schweifen, zu verdammen oder zu loben: " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht "
ein " Wissen " aufsaugendes
Seidenpfötchen
wenn du für deine Unterschrift, einen für dich akzeptablen Preis bekommen hast, ist es ok.
Aber dies schon nach einer so kurzen Zeit zu machen, finde ich doch schon verwunderlich. ( geht an die Adresse von deinem Anwalt )
Und zu dem anderen Thema, kann ich nur sagen, ohne groß aus zu schweifen, zu verdammen oder zu loben: " Unwissenheit schützt vor Strafe nicht "
ein " Wissen " aufsaugendes
Seidenpfötchen
- iceeye
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Re: ... unser "Plauderstübchen"...
Huhu Seidenpfötchen,
tja was mir das ganze an warmen Regen bringen wird weiß ich ja noch nicht. Und das er die Unterschrift so zeitig wollte fand ich auch komisch. Da konnte ich ja überhaupt noch nicht abschätzen was denn mal sein wird. Ich hoffe doch das es kein Fehler war.
Und nun bin ich einfach nur gespannt was mein Anwalt für mich rausschlagen wird.
tja was mir das ganze an warmen Regen bringen wird weiß ich ja noch nicht. Und das er die Unterschrift so zeitig wollte fand ich auch komisch. Da konnte ich ja überhaupt noch nicht abschätzen was denn mal sein wird. Ich hoffe doch das es kein Fehler war.
Und nun bin ich einfach nur gespannt was mein Anwalt für mich rausschlagen wird.
LG Iceeye
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- iceeye
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Re: ... unser "Plauderstübchen"...
Und kaum von Ihm gesprochen ruft heut promt mein Anwalt an und meint er würde mir die Verzichtserklärung zuschicken und ich solle mich entscheiden ob ja oder nein. Bin zwar der Meinung das ich diese schon einmal bekommen und unterschrieben habe die ist wohl verschwunden oder ich hab irgendwas anderes unterschrieben. Der Anwalt meinte da es sich nur auf das Knie beziehe könne man zu einem Abschluß kommen. Was soll ich nun tun? Ich denk schon das ich das unterschreiben sollte. Denn wer weiß schon was passieren wird. Abgesichert bin ich ja eh durch die Berufsgenossenschaft wenn später Probleme mit dem Knie kommen, da es ja ein Wegeunfall war. Der Doc meinte nur das ich für die Zukunft alles was das Knie betrift von der Berufsgenosenschaft bezahlt bekomme.
Bitte schreibt mir eure Meinung! Entscheiden muss ich zwar allein aber vielleicht ist diese dann für mich leichter.
Bitte schreibt mir eure Meinung! Entscheiden muss ich zwar allein aber vielleicht ist diese dann für mich leichter.
LG Iceeye
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Seidenpfötchen
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Re: ... unser "Plauderstübchen"...
Hallo Iceeye,
wie ich schon geschrieben habe, es kommt auf den Preis an. Nach 3 Monaten aber schon zu sagen, es wird keine bleibende Schäden geben, ist schon sehr wagemutig.
Wenn du es aber vom Tisch haben willst, sollte man schon mit der Statistik argumentieren.
Und laut Statistik in der privaten Unfallversicherung, bleibt ein Schaden ( Tibiakopffraktur ) von 3/7 zurück. Das wären im Durchschnitt einer statistischen Unfallversicherung so zwischen 20000,- bis 30000,- je nachdem ob mit oder ohne Progression ( das sind aber Durchschnittswerte sie können im einzelnen auch weniger oder mehr sein )
Das gilt aber nur für die einmalige Abfindung in der privaten Unfallversicherung. Und nur für das Knie, also keine Rentenzahlung und sonstiges.
Da es aber bei dir die Gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt, kann es aber im Fall der Fälle noch viel mehr werden. Denn sollte es wirklicher, wieder erwarten, doch zu Problemen kommen, zahlt diese Versicherung alles was zwischen der Zahlung der Berufsgenossenschaft und deinem Lohn liegt, dass solltest du nicht vergessen. Das Verletztengeld wird auch nur 78 Wochen gezahlt, danach würdest du Rente bekommen und die liegt ja nur bei 60%, die anderen 40 % müsste dann diese Versicherung übernehmen, wenn du aber Verzichtest bleiben dir nur diese 60%.
Natürlich sind es nur Rechenbeispiele, was ich dir aber Raten würde, bevor du eine Verzichtserklärung unterschreibst, sollte die Zahl schon im Raum stehen. Dann kannst du immer noch sagen, wenn sie das und das drauflegen unterschreibst du.
Wenn sie dir aber nur 2000,- anbieten, dann würde ich alles Laufen lassen oder den Anwalt wechseln.
Und was das Knie betrifft, dass zahlt auch alles meine Krankenversicherung und bei dir zahlt es die Berufsgenossenschaft, eigentlich interessiert es nur den Arzt, denn er verdient mehr, wenn er es über die Berufsgenossenschaft abrechnen kann. ( deshalb wirst du ein bisschen übervorteilt, aber das ist schon alles )
Damit dein Leben so bleibt, wie vor dem Unfall ( finanziell gesehen ), dafür ist die Gegnerische Haftpflicht verantwortlich.
Ich hoffe ich habe dir ein bisschen geholfen, schreiben ist immer so eine Sache, da brauch man nur ein Komma falsch setzen und schon kommt nur Grütze raus.
LG
Seidenpfötchen
wie ich schon geschrieben habe, es kommt auf den Preis an. Nach 3 Monaten aber schon zu sagen, es wird keine bleibende Schäden geben, ist schon sehr wagemutig.
Wenn du es aber vom Tisch haben willst, sollte man schon mit der Statistik argumentieren.
Und laut Statistik in der privaten Unfallversicherung, bleibt ein Schaden ( Tibiakopffraktur ) von 3/7 zurück. Das wären im Durchschnitt einer statistischen Unfallversicherung so zwischen 20000,- bis 30000,- je nachdem ob mit oder ohne Progression ( das sind aber Durchschnittswerte sie können im einzelnen auch weniger oder mehr sein )
Das gilt aber nur für die einmalige Abfindung in der privaten Unfallversicherung. Und nur für das Knie, also keine Rentenzahlung und sonstiges.
Da es aber bei dir die Gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt, kann es aber im Fall der Fälle noch viel mehr werden. Denn sollte es wirklicher, wieder erwarten, doch zu Problemen kommen, zahlt diese Versicherung alles was zwischen der Zahlung der Berufsgenossenschaft und deinem Lohn liegt, dass solltest du nicht vergessen. Das Verletztengeld wird auch nur 78 Wochen gezahlt, danach würdest du Rente bekommen und die liegt ja nur bei 60%, die anderen 40 % müsste dann diese Versicherung übernehmen, wenn du aber Verzichtest bleiben dir nur diese 60%.
Natürlich sind es nur Rechenbeispiele, was ich dir aber Raten würde, bevor du eine Verzichtserklärung unterschreibst, sollte die Zahl schon im Raum stehen. Dann kannst du immer noch sagen, wenn sie das und das drauflegen unterschreibst du.
Wenn sie dir aber nur 2000,- anbieten, dann würde ich alles Laufen lassen oder den Anwalt wechseln.
Und was das Knie betrifft, dass zahlt auch alles meine Krankenversicherung und bei dir zahlt es die Berufsgenossenschaft, eigentlich interessiert es nur den Arzt, denn er verdient mehr, wenn er es über die Berufsgenossenschaft abrechnen kann. ( deshalb wirst du ein bisschen übervorteilt, aber das ist schon alles )
Damit dein Leben so bleibt, wie vor dem Unfall ( finanziell gesehen ), dafür ist die Gegnerische Haftpflicht verantwortlich.
Ich hoffe ich habe dir ein bisschen geholfen, schreiben ist immer so eine Sache, da brauch man nur ein Komma falsch setzen und schon kommt nur Grütze raus.
LG
Seidenpfötchen
- Cornsnowdiver
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Re: ... unser "Plauderstübchen"...
Hallo Iceeye,
habe gerade den Beitrag von Seidenpfötchen gelesen. Ich weiß jetzt nicht mehr, ob Du auch eine Private Unfallversicherung hast. Ich habe mich aber bei meiner erkundigt, was mit den Anprüchen ist, wenn was passiert, was nach einem Jahr z.B. bei der Metallentfernung auftritt.
Mir hat mein Schadensbearbeiter gesagt, dass er mir ein Formular schickt, wo der Arzt nur "3 Kreuze" zu machen braucht und dass mit einem Dauerschaden zu rechnen ist. Dieses kann ich gleich der Versicherung hinschicken und die erste Frist ("innerhalb eines Jahres") ist gewahrt. Danach ist bis innerhalb 3 Jahren nach Unfalltag Zeit zur Begutachtung, wie hoch der prozentuale Schaden ist, sowohl für die Entschädigungssumme als auch für eine Unfallrente (bei mir ist beides im Vertrag enthalten, bei Rente ist ein Mindestschaden-Prozentsatz von 50% erforderlich und ab 75% gibt es die doppelte monatliche Rente). Die Einmalsumme beginnt mit 1% der Grundsumme bei 1% Invalidität und steigert sich bis 1000 % progressiv in Stufen bei 100 % Invalidität.
Die Arztbescheinigung ist nur rein vorsorglich. Ich bin aufgrund eines Beitrages von Orphelia1987 (glaub ich jetzt zumindest, und danke ihr auch dafür) darauf gekommen und weil bei meinen Krankenhaustgeldzahlung auf die Ein-Jahres-Frist darauf hingewiesen wurde (zum Glück ist das bei meinem Vertrag auch noch drin gewesen).
Eine private Unfallversicherung zahlt mit oder ohne Verschulden. Die Berufsgenossenschaft zahlt nur bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zur Arbeit, bzw. zurück nach Hause. Ich weiß jetzt auch nicht mehr, was bei Dir alles vorliegt, glaube aber es war kein Arbeitsunfall, wenn ich micht recht erinnere.
Hoffentlich habe ich Dir ein bischen weitergeholfen und nicht noch verwirrt. Vor allem wünsche ich Dir wieder 100-%-ige Fitness und vielleicht noch etwas mehr.
lg
Volker
habe gerade den Beitrag von Seidenpfötchen gelesen. Ich weiß jetzt nicht mehr, ob Du auch eine Private Unfallversicherung hast. Ich habe mich aber bei meiner erkundigt, was mit den Anprüchen ist, wenn was passiert, was nach einem Jahr z.B. bei der Metallentfernung auftritt.
Mir hat mein Schadensbearbeiter gesagt, dass er mir ein Formular schickt, wo der Arzt nur "3 Kreuze" zu machen braucht und dass mit einem Dauerschaden zu rechnen ist. Dieses kann ich gleich der Versicherung hinschicken und die erste Frist ("innerhalb eines Jahres") ist gewahrt. Danach ist bis innerhalb 3 Jahren nach Unfalltag Zeit zur Begutachtung, wie hoch der prozentuale Schaden ist, sowohl für die Entschädigungssumme als auch für eine Unfallrente (bei mir ist beides im Vertrag enthalten, bei Rente ist ein Mindestschaden-Prozentsatz von 50% erforderlich und ab 75% gibt es die doppelte monatliche Rente). Die Einmalsumme beginnt mit 1% der Grundsumme bei 1% Invalidität und steigert sich bis 1000 % progressiv in Stufen bei 100 % Invalidität.
Die Arztbescheinigung ist nur rein vorsorglich. Ich bin aufgrund eines Beitrages von Orphelia1987 (glaub ich jetzt zumindest, und danke ihr auch dafür) darauf gekommen und weil bei meinen Krankenhaustgeldzahlung auf die Ein-Jahres-Frist darauf hingewiesen wurde (zum Glück ist das bei meinem Vertrag auch noch drin gewesen).
Eine private Unfallversicherung zahlt mit oder ohne Verschulden. Die Berufsgenossenschaft zahlt nur bei Arbeitsunfällen und Wegeunfällen zur Arbeit, bzw. zurück nach Hause. Ich weiß jetzt auch nicht mehr, was bei Dir alles vorliegt, glaube aber es war kein Arbeitsunfall, wenn ich micht recht erinnere.
Hoffentlich habe ich Dir ein bischen weitergeholfen und nicht noch verwirrt. Vor allem wünsche ich Dir wieder 100-%-ige Fitness und vielleicht noch etwas mehr.
lg
Volker
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Re: ... unser "Plauderstübchen"...
Salü Iceeye,
leider kenn ich mich damit nicht aus, aber rein aus dem Bauch heraus würde ich keine Verzichtserklärung unterschreiben. Keiner weiss was noch kommt. Unsere Tochter hat sich vor Jahren in einem Zirkus das Knie aufgeschnitten da die Bänke nicht ordentlich verschraubt waren.Damals hat unser Anwalt davon abgeraten eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, da eventuel auch eine kosmetische Op oder ähnliches einmal nötig sein könnte. Auf die Höhe ihres Schmerzensgeldes hatte es auch keinen Einfluss.
LG Marion
leider kenn ich mich damit nicht aus, aber rein aus dem Bauch heraus würde ich keine Verzichtserklärung unterschreiben. Keiner weiss was noch kommt. Unsere Tochter hat sich vor Jahren in einem Zirkus das Knie aufgeschnitten da die Bänke nicht ordentlich verschraubt waren.Damals hat unser Anwalt davon abgeraten eine Verzichtserklärung zu unterschreiben, da eventuel auch eine kosmetische Op oder ähnliches einmal nötig sein könnte. Auf die Höhe ihres Schmerzensgeldes hatte es auch keinen Einfluss.
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Dann kam einer, der wusste das nicht
und hat es gemacht.
Dann kam einer, der wusste das nicht
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Jette
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Re: ... unser "Plauderstübchen"...
Hallo Iceeye,
mein Rat: unterschreibe niemals eine Verzichtserklärung.
Die BG holt sich nämlich auch das Geld von der gegnerischen Unfallversicherung zurück. Ich hatte auch einen Wegeunfall, bei mir läuft es genauso.
Sollte dann doch etwas kommen, wird die BG auch keinen großen Wind mehr machen... Momentan stellen die Dir sicher alle möglichen Sachen zur Verfügung, kommen Dir bei Physio u.ä. entgegen. Mein Anwalt hat mir grundsätzlich davon abgeraten, in dieser Richtung irgendwas zu unterschreiben.
Wenn Du Dich noch etwas belesen möchtest, kann ich Dir das Forum für Unfallopfer empfehlen. Da gibts zumindest rechtlich eine gute Aufklärung. Die Threats mit Gutachtergemecker u.ä. kann man getrost überlesen. Nicht alle Gutachter sind Verbrecher, böse und gemein
Viele Grüße
Jette
mein Rat: unterschreibe niemals eine Verzichtserklärung.
Die BG holt sich nämlich auch das Geld von der gegnerischen Unfallversicherung zurück. Ich hatte auch einen Wegeunfall, bei mir läuft es genauso.
Sollte dann doch etwas kommen, wird die BG auch keinen großen Wind mehr machen... Momentan stellen die Dir sicher alle möglichen Sachen zur Verfügung, kommen Dir bei Physio u.ä. entgegen. Mein Anwalt hat mir grundsätzlich davon abgeraten, in dieser Richtung irgendwas zu unterschreiben.
Wenn Du Dich noch etwas belesen möchtest, kann ich Dir das Forum für Unfallopfer empfehlen. Da gibts zumindest rechtlich eine gute Aufklärung. Die Threats mit Gutachtergemecker u.ä. kann man getrost überlesen. Nicht alle Gutachter sind Verbrecher, böse und gemein
Viele Grüße
Jette
- Cornsnowdiver
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Re: ... unser "Plauderstübchen"...
Hallo Iceeye,
Habe nochmal nachgelesen, war doch ein Wegeunfall. Bezüglich einer privaten Unfallversicherung habe ich die Situation aufgrund der Bedingungen geschildert, die meinem Vertrag zugrunde liegen. Bei mir liegen außerdem die "Allgemeinen Unfallbedingungen 2000" (AUB 2000) zugrunde, die ich nochmal zugeschickt bekomme zugrunde. Dort müssten auch die Gliedertaxen aufgeführt sein. Steht auch im Internet in ülbicher Form.
Wie Dir bereits Dein Anwalt geschildert hat, ist es ungemein schwer, sofern keine sofortige Behinderung bleibt, dies auf den Unfall zurückzuführen. Ob Du Zeit gewinnen kannst, ohne dass die gegnerische Haftpflicht vielleicht dann versucht, alles an Abfindung abzulehnen, frage nochmal Deinen Anwalt.
Die Behandlungskosten die noch kommen können (außer Metallentfernung - diese müßte noch die Haftpflicht zahlen -), zahlt auf jeden Fall die Krankenkasse, diese versucht dann das Geld von der Berufsgenossenschaft zu bekommen und diese wird sich wohl wieder an die Haftpflichtversicherung wenden wollen. Wobei nach meinen Erfahrungen schon die BG versuchen wird, diese abzulehnen und auf normalen Verschleiß zu verweisen. Da gibt es die haarsträubensten Sachen. Habe das in meinem Beruf (Personalsachbearbeitung Baugewerbe) mitbekommen. Da gilt das Motto der BG, es wäre ja nicht soviel passiert, wenn die Muskelfasern nicht schon normalen, bzw. Altersbedingten Verschleiß gehabt hätten.
Jetzt kommt eine Abweichung von den Ausführungen von Seidenpfötchen. Wenn Unfallbedingt eine Behinderung von mindesten 20 % bleibt, gibt es eine Unfallrente von der BG, zusätzlich zum Arbeitsohn. (Gutachten der BG notwendig). Da jeder Zahlende vom anderen Geld zurückhaben, bzw. aufrechnen will und unter welchen Bedingungen das ginge, darüber kann ich mich nicht äußern.
Ebenso sehe ich keine Chance für eine "Vollrente", da es keine Berufsunfähigkeitsrente mehr gibt (Diese betrug allerdings auch nur 50 % der vollen Rente). Aber hierfür würde ich auf jeden Fall empfehlen, eine Beratung der Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen, diese ist kostenlos und kann sogar, was die Beträge betrifft, auf den individuellen Fall eingehen. Die von Seidenpfötchen genannten 60 % bei Vollrente können stimmen, sind jedoch vom bisherigen Versicherungsverlauf und vom Eintrittszeitpunkte der Rente abhängig. Bei mir selbst waren es nicht einmal soviel vom Netto aus gesehen.
Ab hier stimme ich wieder Seidenpfötchen zu, falls doch, denn was ist mit der Differenz zum bisherigen Verdienst und wie lange???
Im übrigen kann auch bei späterem Wegfall der der Behinderung, die Rente auch wieder entfallen (sowohl bei der BG, als auch ggfs. bei einer PU-Versicherung, falls vorhanden).
Aber jetzt ab ins Wochenende und abschalten, höchstens an die 150%-ige Fitness denken, auch wenns ein richtiges "Sauwetter" geben soll. Und wenn nächstes Jahr der Frühling kommt buddeln wir gemeinsam unseren Joelinho wieder aus dem Schnee von diesem Wochenende aus und schenken ihm unser "Edelmetall"
lg Volker
Habe nochmal nachgelesen, war doch ein Wegeunfall. Bezüglich einer privaten Unfallversicherung habe ich die Situation aufgrund der Bedingungen geschildert, die meinem Vertrag zugrunde liegen. Bei mir liegen außerdem die "Allgemeinen Unfallbedingungen 2000" (AUB 2000) zugrunde, die ich nochmal zugeschickt bekomme zugrunde. Dort müssten auch die Gliedertaxen aufgeführt sein. Steht auch im Internet in ülbicher Form.
Wie Dir bereits Dein Anwalt geschildert hat, ist es ungemein schwer, sofern keine sofortige Behinderung bleibt, dies auf den Unfall zurückzuführen. Ob Du Zeit gewinnen kannst, ohne dass die gegnerische Haftpflicht vielleicht dann versucht, alles an Abfindung abzulehnen, frage nochmal Deinen Anwalt.
Die Behandlungskosten die noch kommen können (außer Metallentfernung - diese müßte noch die Haftpflicht zahlen -), zahlt auf jeden Fall die Krankenkasse, diese versucht dann das Geld von der Berufsgenossenschaft zu bekommen und diese wird sich wohl wieder an die Haftpflichtversicherung wenden wollen. Wobei nach meinen Erfahrungen schon die BG versuchen wird, diese abzulehnen und auf normalen Verschleiß zu verweisen. Da gibt es die haarsträubensten Sachen. Habe das in meinem Beruf (Personalsachbearbeitung Baugewerbe) mitbekommen. Da gilt das Motto der BG, es wäre ja nicht soviel passiert, wenn die Muskelfasern nicht schon normalen, bzw. Altersbedingten Verschleiß gehabt hätten.
Jetzt kommt eine Abweichung von den Ausführungen von Seidenpfötchen. Wenn Unfallbedingt eine Behinderung von mindesten 20 % bleibt, gibt es eine Unfallrente von der BG, zusätzlich zum Arbeitsohn. (Gutachten der BG notwendig). Da jeder Zahlende vom anderen Geld zurückhaben, bzw. aufrechnen will und unter welchen Bedingungen das ginge, darüber kann ich mich nicht äußern.
Ebenso sehe ich keine Chance für eine "Vollrente", da es keine Berufsunfähigkeitsrente mehr gibt (Diese betrug allerdings auch nur 50 % der vollen Rente). Aber hierfür würde ich auf jeden Fall empfehlen, eine Beratung der Rentenversicherung in Anspruch zu nehmen, diese ist kostenlos und kann sogar, was die Beträge betrifft, auf den individuellen Fall eingehen. Die von Seidenpfötchen genannten 60 % bei Vollrente können stimmen, sind jedoch vom bisherigen Versicherungsverlauf und vom Eintrittszeitpunkte der Rente abhängig. Bei mir selbst waren es nicht einmal soviel vom Netto aus gesehen.
Ab hier stimme ich wieder Seidenpfötchen zu, falls doch, denn was ist mit der Differenz zum bisherigen Verdienst und wie lange???
Im übrigen kann auch bei späterem Wegfall der der Behinderung, die Rente auch wieder entfallen (sowohl bei der BG, als auch ggfs. bei einer PU-Versicherung, falls vorhanden).
Aber jetzt ab ins Wochenende und abschalten, höchstens an die 150%-ige Fitness denken, auch wenns ein richtiges "Sauwetter" geben soll. Und wenn nächstes Jahr der Frühling kommt buddeln wir gemeinsam unseren Joelinho wieder aus dem Schnee von diesem Wochenende aus und schenken ihm unser "Edelmetall"
lg Volker
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Seidenpfötchen
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Re: ... unser "Plauderstübchen"...
Hallo Iceeye,
die wichtigste Frage ist eigentlich, warum sollst du Verzichten und bist du sicher, dass der Anwalt für dich arbeitet?????
Es klingt eher so, als wenn es der Anwalt der Gegnerischen Haftpflichtversicherung wäre???????
Und ich muss Volker recht geben, die Berufsgenossenschaft tut sich noch härter, wenn es um die Zahlung von irgendeiner Art von Rente geht.
Mein Beispiel mit der privaten Unfallversicherung sollte dir nur zeigen um was es eigentlich für Zahlen gehen kann. Die Haftpflicht lehnt sich an diese Zahlen an. Wenn noch eine Rentenzahlung dazu kommen sollte, wird diese Zahl noch gigantischer ( wenn man sich wirklich Abfinden lassen will, aber wie gesagt, dass muss auch jeder für sich entscheiden )
Wie Jette schon gesagt hat, du kannst dich auch im Forum der Unfallopfer belesen. ( sie malen aber noch größere Teufel, denn dort sind auch richtig harte Fälle ) Aber zur Information ist es super.
LG
Seidenpfötchen
die wichtigste Frage ist eigentlich, warum sollst du Verzichten und bist du sicher, dass der Anwalt für dich arbeitet?????
Es klingt eher so, als wenn es der Anwalt der Gegnerischen Haftpflichtversicherung wäre???????
Und ich muss Volker recht geben, die Berufsgenossenschaft tut sich noch härter, wenn es um die Zahlung von irgendeiner Art von Rente geht.
Mein Beispiel mit der privaten Unfallversicherung sollte dir nur zeigen um was es eigentlich für Zahlen gehen kann. Die Haftpflicht lehnt sich an diese Zahlen an. Wenn noch eine Rentenzahlung dazu kommen sollte, wird diese Zahl noch gigantischer ( wenn man sich wirklich Abfinden lassen will, aber wie gesagt, dass muss auch jeder für sich entscheiden )
Wie Jette schon gesagt hat, du kannst dich auch im Forum der Unfallopfer belesen. ( sie malen aber noch größere Teufel, denn dort sind auch richtig harte Fälle ) Aber zur Information ist es super.
LG
Seidenpfötchen
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