Re: Die Neue. laterale Tibiakopfimpressionsspaltfraktur
Verfasst: Fr Mai 18, 2012 11:26 am
Hallo Iceeye,
bei mir lief das eigentlich völlig unkompliziert und auch nicht ganz so, wie hier beschrieben:
Die Rente von der BG mußte ich nicht beantragen. Das hat die BG, wahrscheinlich aus Erfahrung, von allein gemacht und mich nur noch zu Gutachtern geschickt. Das waren dann die Chirurgen in dem Krankenhaus, in dem ich wochenlang rumgelegen hatte und die Neurologie, aber auch in diesem Klinikum.
Wenn ich mich hier in meinem Städtchen umschaue...ist praktisch jeder niedergelassene Chirurg auch gleichzeitig D-Arzt und arbeitet damit mit der BG zusammen.
Also habe ich den Meinigen wegen des Schreibens für die Versicherung gefragt. Da gab es gar keine Frage, er hat das Kreuzchen gemacht und aber auch reingeschrieben, dass man frühestens nach der ME die Höhe des Dauerschadens feststellen könne. Bis dahin war es noch ein Jahr. Aber die Sache war erstmal angekurbelt und konnte nicht mehr abgestritten oder vergessen werden.
Nach genau einem Jahr meldete sich die Versicherung von ganz allein und schlug mir einen Gutachtertermin vor. Wie ich es bei meinem Sprunggelenksbruch auch schon erlebt hatte: alles wirklich unkompliziert nämlich bei genau meinem D-Arzt.
Es hätte die viele Gutachtertermine vielleicht nicht gebraucht, hätte man auf das fabelhaft ausführliche Gutachten der BG zurückgreifen können. Da stand alles drin. Allerdings sind diese Gutachten urheberrechtlich geschützt (weil sehr teuer) und dürfen ohne Genehmigung nicht weitergegeben werden.
Ich glaube nicht, dass Du wegen dieses Kreuzchens großartig kämpfen musst. Immerhin winkt ja dem Doc eine Gutachterprämie, wenn er beauftragt wird
Und darum geht es ja, erstmal nur ein Gutachten zu bekommen.
Mach Dir nicht soviele Gedanken. Versuche er doch erstmal bei "Deinem" Arzt. Macht er es nicht, kannst Du allemal noch woanders anklopfen.
Maximale Kampferfolge
Jette
bei mir lief das eigentlich völlig unkompliziert und auch nicht ganz so, wie hier beschrieben:
Die Rente von der BG mußte ich nicht beantragen. Das hat die BG, wahrscheinlich aus Erfahrung, von allein gemacht und mich nur noch zu Gutachtern geschickt. Das waren dann die Chirurgen in dem Krankenhaus, in dem ich wochenlang rumgelegen hatte und die Neurologie, aber auch in diesem Klinikum.
Wenn ich mich hier in meinem Städtchen umschaue...ist praktisch jeder niedergelassene Chirurg auch gleichzeitig D-Arzt und arbeitet damit mit der BG zusammen.
Also habe ich den Meinigen wegen des Schreibens für die Versicherung gefragt. Da gab es gar keine Frage, er hat das Kreuzchen gemacht und aber auch reingeschrieben, dass man frühestens nach der ME die Höhe des Dauerschadens feststellen könne. Bis dahin war es noch ein Jahr. Aber die Sache war erstmal angekurbelt und konnte nicht mehr abgestritten oder vergessen werden.
Nach genau einem Jahr meldete sich die Versicherung von ganz allein und schlug mir einen Gutachtertermin vor. Wie ich es bei meinem Sprunggelenksbruch auch schon erlebt hatte: alles wirklich unkompliziert nämlich bei genau meinem D-Arzt.
Es hätte die viele Gutachtertermine vielleicht nicht gebraucht, hätte man auf das fabelhaft ausführliche Gutachten der BG zurückgreifen können. Da stand alles drin. Allerdings sind diese Gutachten urheberrechtlich geschützt (weil sehr teuer) und dürfen ohne Genehmigung nicht weitergegeben werden.
Ich glaube nicht, dass Du wegen dieses Kreuzchens großartig kämpfen musst. Immerhin winkt ja dem Doc eine Gutachterprämie, wenn er beauftragt wird
Mach Dir nicht soviele Gedanken. Versuche er doch erstmal bei "Deinem" Arzt. Macht er es nicht, kannst Du allemal noch woanders anklopfen.
Maximale Kampferfolge
Jette