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Wiedereingliederung / Arbeitsversuch !

Verfasst: Mi Mär 31, 2010 2:56 pm
von pussy-galore
Ich habe jetzt noch 2,5 Wochen Abrollbelastung dann geht es in die Phase der Belastung bis zur Schmerzgrenze !
Nun mache ich mir Sorgen in Bezug auf die Arbeit. Ich werde wohl keine Wiedereingliederung bekommen. D.h. ich muss volle 8 Std. am Stück arbeiten. Ich weiß nicht, ob ich das schaffe, da ich viel Stehen muss. Abgesehen von den Bereitschaftsdiensten wo ich, wenn ich Pech habe auch mal 24 h arbeiten muss.
Einer meiner Ärzte sagte, das es Wiedereingliederung nur bei BG Fällen gibt.
Wie war das bei Euch, seid Ihr gleich wieder voll eingestiegen bzw. werdet Ihr wieder voll einsteigen ?
Oder kennt sich jemand mit Wiedereingliederung aus ?

Verfasst: Mi Mär 31, 2010 6:30 pm
von Elke
Ehrlich gesagt, kenne ich mich nicht wirklich aus.
Aber ich war kein BG-Fall und habe trotzdem Wiedereingliederung erhalten.
Eine Freundin nach einer Krebs-OP ebenfalls, dies hat ja auch nichts mit einem Arbeitsunfall zu tun.

Frag' doch einfach mal bei deiner Krankenkasse nach, die bezahlen das dann ja auch.

Verfasst: Mi Mär 31, 2010 6:57 pm
von kaysch
Ich bin selbst ständig, daher muss ich mir um sowas zum Glück keine Gedanken machen.

Verfasst: Mi Mär 31, 2010 8:49 pm
von Jette
Hallo,

"Mit Hilfe des “Hamburger Modells” sollen Arbeitnehmer, die aufgrund von Krankheit oder nach einem Unfall längere Zeit nicht arbeiten konnten, sukzessive wieder in das Arbeitsleben integriert werden. Je nach Fall dauert dies einige Wochen bis Monate. Der Verlag für die Deutsche Wirtschaft in Bonn betont Medienberichten zufolge, dass dem Arbeitgeber hierdurch keine Kosten entstehen, sondern die Maßnahme von der Kranken- und Rentenversicherung finanziert wird, vorausgesetzt es besteht Aussicht auf Erfolg. Er muss der Maßnahme dennoch nicht zustimmen, aber wenn er sich dafür entscheidet, muss er dies der zuständigen Krankenkasse auf einem entsprechendem Formblatt mitteilen.

Durch die schriftliche Zustimmung bleibt der Bezug von Lohnersatzleistungen gewahrt, das Übergangs- bzw. Krankengeld muss von dem Arbeitnehmer bei seiner Kranken- oder Rentenversicherung beantragt werden. Das Hamburger Modell ist als Rehabilitationsmaßnahme anerkannt, für sie muss eine gesonderte vertragliche Vereinbarung erstellt werden, in der konkret die Art der Beschäftigung genannt wird. Rein rechtlich bleibt der Arbeitnehmer weiterhin arbeitsunfähig, d.h. er muss seinem Arbeitgeber in dieser Zeit keine Arbeitsleistung erbringen.

Eine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell können nur arbeitsunfähige Mitarbeiter in Anspruch nehmen. Bedingung für eine Teilnahme ist das Vorliegen einer ärztlichen Prognose über Zeitpunkt und Art der voraussichtlich zu erwartenden Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters. Der behandelnde Arzt beteiligt sich auch an der Abstimmung des Wiedereingliederungsplans. Ein Abbruch der Wiedereingliederung aus gesundheitlichen Gründen ist möglich."

Also meines Wissens hat ja wohl jeder die Möglichkeit zur Wiedereingliederung, unabhängig ob BG-, Privat- oder Kassenpatient.
Letztlich hilft Dir wohl am ehesten ein Anruf beim Sachbearbeiter Deiner Krankenkasse. Oft ist es leider Tatsache, dass bewußt falsche Auskünfte gegeben werden, weil eine Wiedereingliederung für den Arzt natürlich erstmal einen erhöhten Schreibaufwand bedeutet.

Ganz ehrlich, ohne Wiedereingliederung wär ich eingegangen wie ein Primeltopp.

Setzt Dich durch und laß Dich nicht einfach abspeisen. Guck vielleicht mal im Forum für Unfallopfer, dort sind Profis, die Dir echt gute Ratschläge geben können.

Liebe Grüße
Jette

Verfasst: Do Apr 01, 2010 7:05 am
von Gast
Hallo, das mit der Wiedereingliederung dürfte kein Problem sein. Vorraussetzung der Arbeitgeber die Krankenkasse und Du selbst stimmen zu. Habe gerade meine Wiedereingliederung hinter mir... War alles ganz einfach, mein Orthopäde hat ein Formular ausgefüllt, wo genau darauf stand, wie oft und wie lange Du in einer Woche arbeiten musst. (Bei mir waren es am Anfang drei Stunden in der Woche, schmunzel). Ein Teil dieses Formulares geht dann an den Arbeitgeber und eines an die Krankenkasse. Wird dort bei längerer AU vom MDK geprüft und dann kommt auch schon das okay. Du könntes während der Wiedereingliederung auch jederzeit wieder aufhören, wenn es mit dem Arbeiten nicht geht. In dem Formular steht auch, was mann evtl. für Arbeiten nicht ausführen darf, sollte... Bei mir sinds heben und tragen von Lasten mit mehr als zehn kilo ( bischen schwer bei meinen Job das wirklich einzuhalten, bin Krankenschwester).
Hoff ich konnte Dir ein bißchen helfen,

Gruß Christina

Verfasst: Do Apr 01, 2010 8:52 am
von pussy-galore
Danke für Eure Tipps ! Das hört sich ja schon mal gut an !
Ich werde mich bald darum kümmern, momentan ist ja noch ein bischen Zeit bis dahin ! Werde beim nächsten Mal den Arzt auch nochmal drauf ansprechen.
Eine Arbeitskollegin, die Knie TEPs bekommen hat hatte auch eine Wiedereingliederung und bei Ihr hat es gut geklappt.
Mit dem Tragen wird das bei mir auch ein Problem sein, da die Instrumentensiebe so schwer sind.

Verfasst: Do Apr 01, 2010 9:03 am
von testpilot
hällo!

ich hab´ zwar überhaupt keine ahnung, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass es hierfür keine lösung gibt. ich denke auch, dass die bestätigung eines facharztes ausreichend sein 'muss'! alles andere wäre ein wahnsinn.

bei mir muss der krankenstand 'frühzeitig' beendet werden, weil er mit dem mutterschutz kollidiert - auch bläääd! ;-)

alles gute und wirst sehn´, das klappt bestimmt.

Verfasst: Do Apr 01, 2010 10:06 am
von Angelika2
Hallo!

Also Jette hat es genau und völlig zutreffend wiedergegeben!! Wichtig ist, das Dein Arbeitgeber zustimmt, aber zum einen wäre er dumm wenn er dies nicht tut, denn für ihn arbeitest Du in dieser Wiedereingliederung völlig kostenlos, zum anderen wird sich die Krankenkasse oder Rentenkasse hüten Dir diese Möglichkeit nicht zu bieten, denn die haben auch Interesse daran das Du langfristig wieder arbeiten kannst und nicht überfordert wirst und aus dem Grund Deine Genesung negativ beeinflußt wird!!! Und wie ich das bei Dir lese (viel stehen oder auch eventuell 24H) ist das nicht zumutbar!! Sprich es bei Deinem Arzt an, wenn der sich quer stellt, bestehe darauf!!! oder konsultiere einen anderen Arzt! Bei der schwere der Verletzung und der langen Ausfallzeit, steht Dir das in jeden Fall zu!!! :!:

Das es nur für BG diese Eingliederung gibt, ist völliger Quatsch!

Gute Besserung weiterhin :)
LG Angelika