Leistung abgelehnt
Verfasst: Fr Apr 11, 2014 9:27 am
Hallo Zusammen
Gestern habe ich mal wieder erfahren wie Krankenkassen Leistungsanträge bearbeiten.Ich hatte über einen Schuhorthopäden einen mir empfohlene Zehenspreitzer für meine zwei nicht mehr funkzionierenden Zehen nach der Verletzung des Pyroneusnervs beantragt.Die letzten Jahre ist da keiner drauf gekommen.Nach zwei Tagen hatte ich bereits die Ablehnung.Ich gab mich damit nicht zufrieden und habe meine Krankenkasse angerufen,die haben mich gleich mit der zuständigen Stelle verbunden und siehe da dort lag nichts vor????Weder Antrag noch Ablehnung. Ich sollte doch mal alles Faxen denn dieses Teil ist keine Leistung des "Kataloges"und darum werde es in der Bearbeitung ohne weitere Prüfung abgelehnt.Es gebe im freien Handel solche Teile zu kaufen.Habe ich und man kann darauf nicht laufen.Von dem Schuhortopäden habe ich dann erfahren das sie diese Anträge Onlein machen und am anderen Ende wo möglich ein "Program" die Anträge bearbeitet und wenn es dann nicht im Leistungskatalog steht wird erst ein mal abgelehnt.Nun läuft alles über den Medizinischen Dienst und ich habe die Schance es doch noch genehmigt zu bekommen.Also es lohnt sich bei ablehnenden Bescheiden Wiederspruch einzulegen.Ich hoffe ich bekomme es genehmigt.
L.G. Ursel
Gestern habe ich mal wieder erfahren wie Krankenkassen Leistungsanträge bearbeiten.Ich hatte über einen Schuhorthopäden einen mir empfohlene Zehenspreitzer für meine zwei nicht mehr funkzionierenden Zehen nach der Verletzung des Pyroneusnervs beantragt.Die letzten Jahre ist da keiner drauf gekommen.Nach zwei Tagen hatte ich bereits die Ablehnung.Ich gab mich damit nicht zufrieden und habe meine Krankenkasse angerufen,die haben mich gleich mit der zuständigen Stelle verbunden und siehe da dort lag nichts vor????Weder Antrag noch Ablehnung. Ich sollte doch mal alles Faxen denn dieses Teil ist keine Leistung des "Kataloges"und darum werde es in der Bearbeitung ohne weitere Prüfung abgelehnt.Es gebe im freien Handel solche Teile zu kaufen.Habe ich und man kann darauf nicht laufen.Von dem Schuhortopäden habe ich dann erfahren das sie diese Anträge Onlein machen und am anderen Ende wo möglich ein "Program" die Anträge bearbeitet und wenn es dann nicht im Leistungskatalog steht wird erst ein mal abgelehnt.Nun läuft alles über den Medizinischen Dienst und ich habe die Schance es doch noch genehmigt zu bekommen.Also es lohnt sich bei ablehnenden Bescheiden Wiederspruch einzulegen.Ich hoffe ich bekomme es genehmigt.
L.G. Ursel