In dem Ablehnungsbrief entdeckte ich noch den Hinweis, mich an meinen Arzt oder die Krankenkasse zu wenden.
Zunächst rief ich jedoch die DRV an. Fragte ganz nett nach, ich verstünde den Brief nicht so richtig.
Ist genau wie gedacht, meine Verletzung würde mich nicht in meiner Arbeitsfähigkeit einschränken. Wenn es nicht so traurig wäre, würde ich aus dem Lachen nicht mehr raus kommen!
Die Dame war recht freundlich, ich laberte sie zu und so sagte sie an mancher Stelle "schreiben Sie das genau so in den Widerspruch". Sie war überascht, dass andere Menschen mit "Knie" eine Reha bekommen, denn die DRV mache ja Knie grundsärtlich nicht. Das wüssten auch die Krankenkassen, und meine sei hier zuständig.
Die sieht das natürlich nicht so. Wer hätte das gedacht.
Eben fiel mir ein, dass ich doch eine Rechsschutzversicherung besitze. Den Anwalt meines Vertrauens angerufen, der leider gerade im Urlaub ist. Vielleicht wirkt ja so ein anwaltlicher Widerspruch mehr als der eines Normalos???
Interessante Info der KK war jedoch, dass eine Reha nach Bescheid innerhalb von 6 Monaten statt finden muss. Bisher las ich von 4 - gibt es da eventuell Unterschiede ja nach Leistungsräger?
Nun auf zur Hausarbeit & Kuchen backen!