Hallo,
ja sie wollen die Schweigepflichtentbindung ganz global: Auszug: Geregenüber allen Ärzten, Ämtern und Kassen ... lebenslänglich , auch über den Tod hinaus, .... wenn nicht müssen sie mit negativen Folgen rechnen bin hin zum Verlust der Zahlungspflicht...
Ich habe jetzt erstmal geschrieben, ich möchte gerne mitwirken und würde gern einzelne Entbindungen auf Anfrage geben ...
wozu die das wollen, na sicher um etwas in alten Befunden zu finden, wo sie dann sagen können, da waren ja schon Vorschäden oder was auch immer ?
Den Nachweis eines Schadens muss ich spätestens nach 15 Monaten erbringen, sonst erlischt auch jedes Recht... frühestens nach 12 Mon. also ein enger Zeitraum.
Material schon draussen nach 12 Monaten werde ich wohl nicht schaffen, aber ich hoffe im 14. Monat. Da gibt es wieder ein neues Datum auf das ich achten muss, neue Lohnfortzahlung bei gleicher Krankheit erst nach 6 Monaten erneuten Arbeiten, dass schaff ich nicht oder frühestens 1 Jahr nach der letzten Lohnfortzahlung... das wäre dann 6 Wochen nach OP Jahrestag ... Der Chirurg hat sich nicht genau ausgelassen, wann er es gerne machen würde....kann ich wohl selber entscheiden
Ich denke da kommen noch mehr harte Brocken?
afri
Seidenpfötchen hat geschrieben:Hallo Afri,
eine Generalvollmacht bezüglich der Schweigepflichtentbindung wollte meine Versicherung nicht von mir. Wozu??????
Will man nach Aktenlage Begutachten ??????
Nach einem Jahr musst du einen Arzt finden, der dir bescheinigt das die Unfallverletzungen nicht vollständig abheilen. (das kann auch dein Hausarzt sein )Danach wirst du Begutachtet. (diesen Arzt bestimmt die Versicherung )
Es wird aber Empfohlen das zu diesem Zeitpunkt das Material schon draußen sein soll, denn erst dann kann man Folgeschäden richtig beurteilen. (das war Tipp eins - harter Tipp, ich weiß, war es für mich auch ).
LG
Seidenpfötchen