Die Neue. laterale Tibiakopfimpressionsspaltfraktur

Geschichten und Meinungen rund um Beinbrüche und Knieprobleme

Moderator: Andi Jacomet

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Saphira
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Re: Die Neue. laterale Tibiakopfimpressionsspaltfraktur

Beitrag von Saphira »

Hallo Iceeye
Super, daß es dir so gut geht! Hattest du nicht einen Anwalt, der dir bei der Durchsetzung deiner Ansprüche geholfen hat? Der kann dir doch sicher weiterhelfen.
Liebe Grüße
eine, immer noch auf einen Anruf des Doc's wartende
Saphira
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iceeye
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Re: Die Neue. laterale Tibiakopfimpressionsspaltfraktur

Beitrag von iceeye »

Toll, der Anwalt war mir grad auch ne richtig große Hilfe.

Er ist der Meinung das ich mich damit nicht auseinander setzen muss. Sondern mein Arbeitgeber, wenn er denn das Geld haben möchte sich selbst um seine Ansprüche kümmern muss.

Nun werd ich es nächste Woche noch einmal bei der BG versuchen, denn mein Bearbeiter
ist erst in der nächsten Woche wieder zu erreichen. :?
LG Iceeye

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Saphira
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Re: Die Neue. laterale Tibiakopfimpressionsspaltfraktur

Beitrag von Saphira »

Hallo Iceeye
Na klasse! Da war ich ja auch supi hilfreich. Aber ich dachte, der könnte dir weiterhelfen. Aber laß dir bloß den Tag nicht vermiesen, denn wichtiger finde ich, dass es deinem Bein so gut geht.
Liebe Grüße
Saphira
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Eterna
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Re: Die Neue. laterale Tibiakopfimpressionsspaltfraktur

Beitrag von Eterna »

Salü Iceeye,
ich finde allerdings auch, dass sich deine Chefin selbst darum kümmern muß.
Du hast genug damit zu tun, wieder fit zu werden damit DU für DEINE Chefin den Laden schmeißt. :mrgreen: Das ist jetzt DEINE Aufgabe. IHRE Aufgbe ist es sich um ihre Kohle zu kümmern. :roll:
Sag ihr ganz freundlich, Du hast getan was in deiner Macht steht aber leider ohne Erfolg...das täääte dir zwar uuunheimlich leid, aber sie wird sich wohl selbst nocheinmal bemühen müssen. :mrgreen:
Mach dir nicht die gute Osterlaune zunichte mit Problmen die andere lösen müssen.

Habe selber gerade meine Behandlungs/ Aufklärungsfehlergeschichte einem Anwalt übergeben, da es mir zuviel wurde und ich auch nicht sooo Bescheid weiß, was ich sagen darf/ muß und wann ich besser die Klappe halt :mrgreen:
Kann mich nun ganz entspannt zurücklehen und entspannt mein Beinchen auskurieren.

Das solltest du auch tun. Aber wie immer NUR meine Meinung, was du tust oder lässt entscheidest du :wink:
Machs gut, alla dann.
LG Marion
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iceeye
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Re: Die Neue. laterale Tibiakopfimpressionsspaltfraktur

Beitrag von iceeye »

Mein Problem ist dabei, das ich angefangen habe mit dem " es ist ja eine Unfallfolge, also müsste das ja die Versicherung übernehmen ", und dann machen sie genau das nicht. Beim Forum für Unfallopfer klären wir grad was ich da unterschrieben habe.
Hoffentlich hab ich keinen Mist gebaut.
Ich informiere euch dann sobald ich genaueres weiß.
LG Iceeye

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iceeye
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Re: Die Neue. laterale Tibiakopfimpressionsspaltfraktur

Beitrag von iceeye »

So wie es aussieht, habe ich mir ein Eigentor geschossen und mein Arbeitgeber kann sich den Lohn nicht von der Versicherung zurück holen und ist auch nicht verpflichtet mir in Lohn in der Krankheit zu bezahlen, da ich diese Verzichtserklärung unterschrieben habe.
Was ist das eigentlich für ein Deutschland, in dem man von Rechtsanwältung und den Versicherungen nach einem Unfall über den Tisch gezogen wird. Wau... ich bin erschüttert. :|
LG Iceeye

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Eterna
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Re: Die Neue. laterale Tibiakopfimpressionsspaltfraktur

Beitrag von Eterna »

Salü Iceeye,
ich hoffe doch, dass es noch positiv für dich ausgeht, oder ist es jetzt Fakt, dass du KEIN Geld bekommst? :shock: Kapiere das gerade nicht :oops:
Das in diesem unserem Land allerdings einiges falsch läuft. Da kann ich dir nur zustimmen.
Hoffe es endet noch positiv.

LG Marion
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iceeye
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Re: Die Neue. laterale Tibiakopfimpressionsspaltfraktur

Beitrag von iceeye »

Im Einzelnen:

In erster Linie hat der Geschädigte, also in diesem Fall Iceeye, Ansprüche gegen den Versicherer. Denken wir uns mal kurz das Entgeltfortzahlungsgesetz weg und tun so, als würde der verletzte Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben, dann hätte er ohne jeden Zweifel einen Anspruch auf Ersatz seines Verdienstausfalls gegen den Schädiger bzw dessen Versicherer. Das Gleiche gilt auch nach Ablauf der 6 Wochen beim Krankengeld. Die Differenz zwischen Gehalt und Krankengeld schuldet der gegnerischer Versicherer.
Ansprüche können aber immer erst dann geltend gemacht werden, wenn sie entstanden sind. Ich kann als Verletzter Arbeitnehmer also immer nur den bereits eingetretenen Verdienstausfall geltend machen, nicht aber den zukünftigen. Der Schaden muss also eingetreten sein.

In dem Moment, in dem ich mit dem Versicherer einen umfänglichen Abfindungsvergleich schliesse, verzichte ich natürlich vordergründig nur auf meine eigenen Ansprüche. Natürlich kann ich nicht im Namen Dritter auf Ansprüche verzichten. Aber dennoch haben solche Abfindungen Auswirkungen auf Dritte, in dem Fall den Arbeitgeber.

Warum? Eigentlich müsste ja der gegnerische Versicherer als Schadenersatz den Lohn direkt an den Arbeitnehmer zahlen. Da wir aber in Deutschland das Entgeltfortzahlungsgesetz haben schuldet auch der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Fortzahlung des Lohns. Da der Arbeitgeber aber nichts dafür kann, dass der Arbeitnehmer, der durch einen Dritten geschädigt wurde, ausfällt, darf er sich den an seinen Arbeitnehmer geleisteten Lohn vom Schädiger wiederholen, denn in dem Augenblick, in dem er den Lohn an den Arbeitnehmer zahlt, geht der Anspruch auf Erstattungvon Lohn auf ihn über. Also nochmal: Eigentlich hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf Erstattung von Lohn gegen den Schädiger / Versicherer. Dadurch, dass der Arbeitgeber aber den Lohn zahlt, geht der Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Schädiger auf der Arbeitgeber über. Der Arbeitgeber hat also erst dann einen Anspruch gegen den Schädiger, wenn er seinem Angestellten den Lohn ausgezahlt hat.

Und genau da liegt das Problem: Wenn der Arbeitnehmer mit dem Versicherer vereinbart, dass er auf alle zukünftigen Ansprüche verzichtet und insgesamt abgefunden ist, dann hat Iceeye keinen Anspruch auf Zahlung von Lohn mehr gegen den Versicherer und wenn er keinen Anspruch hat, dann kann auch keine Anspruch mehr auf den Arbeitgeber übergehen. Der Arbeitgeber wird dadurch aber nicht schutzlos, denn wie ich ja schon geschrieben habe, muss der Arbeitgeber im Gegenzug dem Arbeitnehmer keinen Lohn zahlen bzw kann bereits gezahlten Lohn wieder zurückfordern bzw verrechnen. Der Geschädigte schliesst also nicht für den Dritten (zB Arbeitgeber) irgendwelche Vereinbarungen, sondern er verzichtet auf seine eigenen Ansprüche gegen den Versicherer und verliert damit auch Ansprüche gegen seinen Arbeitgeber! [Zur Beruhigung der Nerven: Den wenigsten Arbeitgebern ist das bekannt]

Und wenn man sich mal durchliest, was Iceeye da unterschrieben hat, dann findet man genau das auch wieder:


Zitat:
Ich bin über die entsprechenden Rechtsfolgen ausführlich belehrt worden, insbesondere darüber, dass mit der vereinbarten Schmerzensgeldzahlung weiter künftige Ansprüche ausgeschlossen sind, die mir jeweils erläutert wurden 8 insbesondere Schmerzensgeld - Haushaltsführungsschaden - Erwerbsschaden - vermehrte Bedürfnisse).
Auf § 86 VVG (§ 67 VVG a.F.) wurde hingewiesen, wonach bei Privatversicherung ( Kranken-Pflegeversicherung ) Ansprüche auf den dortigen Träger (erst) nach dortiger Leistung ein Forderungsübergang stattfindet, also über die Ansprüche sich verglichen werden kann. Gleiches gilt für ectl. zukünftigen unfallbedingten Arbeitsausfall bzgl. Entgeldfortzahlungaansprüche des Arbeitgebers.

Das Problem liegt also an dem Zeitpunkt, zu welchem die Forderung auf den Arbeitgeber übergeht. Mit der von Iceeye unterzeichneten Abfindungserklärung sind alle Ansprüche weg, die erst zeitlich nach dieser Abfindungserklärung entstehen. Alle Ansprüche, die zu diesem Zeitpunkt bereits übergegangen waren, also zum Beispiel die Ansprüche aus dem ersten Krankenhausaufenthalt, werden von dieser Abfindung nicht berührt, denn der Geschädigte kann natürlich nicht über Ansprüche verfügen, die er selbst gar nicht mehr hat, sondern die bereits auf den Arbeitgeber übergegangen sind.

Das Spielchen kann mit den gesetzlichen Krankenkassen und Sozialversicherungsträger übrigens nicht passieren, denn der Gesetzgeber, der ja nicht doof ist, hat einfach mal ins Gesetz geschrieben, dass alle Ansprüche gegen den Schädiger bereits im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses übergehen, also auch die zukünftigen (§ 116 SGB X). Wenn aber alle Behandlungskosten, also auch die zukünftigen, bereits im Zeitpunkt der schädigenden Handlung auf die Krankenkassen etc übergehen, dann kann der Geschädigte darüber auch nicht mehr verfügen und insbesondere auch nicht darauf verzichten.


Um diesem riesigen Problem jedenfalls aus dem Weg zu gehen muss in einer solchen Vereinbarung zwingend ein Vorbehalt aufgenommen werden, der so oder so ähnlich lauten kann, wie von MoPe bereits geschrieben:


Zitat:
Es wird vereinbart, dass mit dem Vergleich alle bestehenden und zukünftigen Ansprüche der Geschädigten, die auf ihren Arbeitgeber, auf Sozialversicherungs- und Sozialhilfeträger einschließlich der Bundesagentur für Arbeit und auf private Versicherer kraft Gesetzes schon übergegangen sind oder künftig übergehen werden, von der geschlossenen Vereinbarung unberührt bleiben und mit dem Abfindungsbetrag NICHT abgegolten werden.

Wobei der wichtige Teil der mit dem Arbeitgeber ist, der Rest dient nur der Klarstellung.


Ist das irgendwie halbwegs nachzuvollziehen? Wenn nicht, frag bitte nochmal nach.

Zusammenfassend kann man also sagen, dass Iceeye nicht auf fremde, sondern auf eigene Ansprüche verzichtet hat, diese Ansprüche nun nicht mehr auf den Arbeitgeber übergehen können (denn sie sind ja weg), und der Arbeitgeber dafür zur "Strafe" keinen Lohn zahlen muss bzw sich den bereits gezahlten Lohn wiederholen kann.
LG Iceeye

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Re: Die Neue. laterale Tibiakopfimpressionsspaltfraktur

Beitrag von Saphira »

Hallo Iceeye
Also wenn das wirklich so ist, dann hat dein Anwalt dich ja schön ins offene Messer laufen lassen. Gerade er, hätte dich doch auf solche Folgen hinweisen müßen. Es tut mir total Leid, daß so was nun auch noch passieren mußte, denn das Theater mit unsern Knieen reicht ja völlig. Ich drücke dir die Daumen, daß es noch irgendeine positive Lösung gibt .
Liebe Grüße
Saphira
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Re: Die Neue. laterale Tibiakopfimpressionsspaltfraktur

Beitrag von iceeye »

Im Moment ist guter Rat teuer. :( :evil:
LG Iceeye

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Re: Die Neue. laterale Tibiakopfimpressionsspaltfraktur

Beitrag von Eterna »

Salü Iceeye,
also bis mein Narkosegeschädigtes Fibrohirn DAS wirklich verstanden hat, werd ich es mir wohl noch einigemale durchlesen müssen. :oops: Aber was ich begriffen hab ist, dass dein Anwalt dich schlecht beraten hat und wohl mehr au SEINE Geldbörse dachte als an DEIN Wohlergehen. Echt ne Klasse Wurst!
Was machste denn nu?

LG Marion
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Re: Die Neue. laterale Tibiakopfimpressionsspaltfraktur

Beitrag von iceeye »

Ja, irgendwie so hab ich das auch grad verstanden.
Also der Herr der das geschrieben hat sagte mir das die meisten Arbeitgeber nicht wissen das sie nicht in der Pflicht stehen mir jetzt noch Lohn zu zahlen. Also werd ich jetzt wohl mal schön die Füsse still halten und hoffen das alles ganz schnell vergessen ist. :oops:
Anderseits werd ich mich wegen der Geschichte noch weiter informieren.
Mein Freund hat da glaub gute Kontakte bei denen er sich da mal schlau machen kann.
Und ich werde nächste Woche trotzdem bei der BG anrufen und so tun als wüsste ich das alles nicht und werd da nochmal nachhaken. :oops:

Noch habe ich Hoffnung das ich nicht alles falsch gemacht habe. :roll:
Zumal der Schadensersatz für solch eine Auswirkung viel zu gering ist und absolut nicht im Verhältniss steht.
LG Iceeye

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Re: Die Neue. laterale Tibiakopfimpressionsspaltfraktur

Beitrag von iceeye »

So den Anruf bei der BG hab ich jetzt auch gemacht.
Der Herr da konnte mir leider auch nicht so recht helfen. Er ist auch der Meinung das ich eigentlich auf Ansprüche von Dritten nicht verzichten könne. Aber, ich solle mich diesbezüglich noch konkreter Informieren.
Die Verzichtserklärung habe ich nun meinem Freund mitgegeben. Der ist die nächsten zwei Tage in der Zentrale und will mal bei der Rechtsabteilung vorbeischauen. Ich hoffe die haben dann eine aussagekräftige Antwort für mich.
LG Iceeye

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Re: Die Neue. laterale Tibiakopfimpressionsspaltfraktur

Beitrag von iceeye »

SO DAS WARS. 8)
ICH BIN WIEDER FÜR GESUND ERKLÄRT WURDEN.
ES IST VORBEIIIIIII. :lol: :mrgreen: :lol:
LG Iceeye

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Re: Die Neue. laterale Tibiakopfimpressionsspaltfraktur

Beitrag von bondgirl1976 »

GRATULATION!!!!!

Besser hätte doch Deine Woche nicht beginnen können, oder?
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