Schmerzensgeld

Geschichten und Meinungen rund um Beinbrüche und Knieprobleme

Moderator: Andi Jacomet

Grobi
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Schmerzensgeld

Beitrag von Grobi »

Hallo Ihr,

das Thema Schmerzensgeld habe ich hier im Forum (zumindest unter den Überschriften) noch nicht gefunden, daher eröffne ich hierzu mal einen Tread.

Durch den Fahrradunfall, bei dem mir ein freilaufender Hund ins Fahrrad gelaufen ist, habe ich Anspruch auf Schmerzensgeld von der Versicherung des Hundehalters, da dieser den Hund nicht hätte von der Leine nehmen dürfen. Die Versicherung des Hundehalters hat ein volles Schuldeingeständnis abgegeben. Nun will sich die Versicherung in 14 Tagen mit meinem Anwalt treffen (ich werde dabei anwesend sein). Vermutlich will die Versicherung eine Abfindung zahlen, da sie weiß, dass noch viele Folgekosten auf sie zukommen werden.

Ich wollte mal fragen, was angemessene Scherzensgeldbeträge sind (je nach Anwalt wird das sicherlich unterschiedlich ausfallen)? Bislang fordert mein Anwalt 25.000 + enstandene Kosten (Zuzahlungen, Altagshilfen, Fahrtkosten zur KG, Ärzten...) + entgangenes Honorar (selbständig als Psychotherapeut).

Ich kann zwar einigermaßen überblicken, was in Zukunft auf mich zukommt, aber eben nur einigermaßen. Ich rechne bis zum Lebensende mit weiteren drei Ops (Metallzeug raus, zweimal eine neue TEP), den damit verbundenen Krankheitstagen, Rehabehandlungen, Physiotherapien sowie den wöchentlichen Training, das ich brauchen werde, um meine fehlenden Kreuzbänder zu kompensieren. Das alles nur, wenn es gut geht. Wenn es schlecht läuft brauche ich in einem Jahr meine erste Prothese und hochgerechnet auf die Haltbarkeit der Dinger bin ich mit heute 37 Jahren mit 67-77 Jahren dann am Ende. Und dann? Habt Ihr selber Erfahrungen, was man beim Schmerzensgeld noch alles berechnen muss, was ein realistisches und faires Schmerzensgeld wäre und was bei den Verhandlungen mit der gegenerischen Versicherung alles zu bedenken ist?

Viele Grüße

Stefan
Nina
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Re: Schmerzensgeld

Beitrag von Nina »

Hallo Stefan,

erst einmal musst Du unterscheiden zwischen den entstandenen Kosten incl. Verdienstausfall und dem eigentlichen Schmerzensgeld. Ich bin von meiner Anwältin so informiert worden, dass das eigentliche Schmerzensgeld erst kalkuliert werden kann, wenn feststeht, ob und welche Dauerschäden eingetreten sind. Die Versicherung möchte natürlich immer in Richtung Abfindung, damit sie den Fall los ist. Wie man nun am besten vorgeht, weiß ich auch nicht. Ich habe bisher von der Versicherung (bei mir war's auch ein Hund, aber ohne Fahrrad..) die Kosten der ersten Monate incl. Verdienstausfall bekommen. Zum Thema Schmerzensgeld benötige ich noch ein Gutachten vom Chirurgen, der die Lage einschätzt (z.Zt. bin ich 1 Jahr +5 Mon. nach UNfall und 4 Mon. nach Metallentfernung). Mein Knie ist nach wie vor nicht beschwerdefrei, aber woran es liegt, ist unklar. Zur Klärung wird demnächst noch ein MRT gemacht. Meines Wissens nach muss man aber innerhalb von 2 Jahren nach Unfall die Ansprüche geltend machen.
Grobi
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Re: Schmerzensgeld

Beitrag von Grobi »

Hallo Nina,

vielen Dank für Deine Antwort. Bei wem muss man denn die Ansprüche geltend machen? Meinst Du bei der gegnerischen Versicherung?

Hast Du noch keine Schmerzensgeldabschläge bekommen? Ich habe direkt am Anfang, wo die Schuldfrage noch nicht klar war (Teil oder volle Verschuldung des Hundehalters) schon einen Abschlag vom Schmerzensgeld bekommen. Wenn Du erst dann Schmerzensgeld bekommst, wenn die Dauerschäden alle klar sind, dann kannst Du 100 Jahre alt werden, denn diese werden sich ja immer wieder verändern. Du hast aber jetzt schon Schmerzen erlitten (Unfall, Spritzen, Rückenschmerzen durch das ewige im Bett liegen, all die Dinge, auf die Du verzichten musstest, die Physiotherapie ist mitunter auch schmerzhaft usw.

Wer hat denn bei Dir das Gutachten vom Chirurgen gefordert, Deine Anwältin oder die gegnerische Partei?

LG

Stefan
Nina
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Re: Schmerzensgeld

Beitrag von Nina »

Jetzt bringst Du mich ins Grübeln. Deine Argumentation klingt schlüssig, ist aber anders als die von meiner Anwältin genannte. Die Hundehalter-Versicherung verlangt ein ärztliches Gutachten, bevor sie über weitere Zahlungen nachdenkt. Wie groß der tatsächlich entstandene Schaden ist, wollte der Chirurg erst nach Metallentfernung (ist im Jan. geschehen) und entsprechender Heilungszeit einschätzen, da eigentlich von einer Ausheilung ohne Folgeschäden ausgegangen wurde. Das ist jetzt aber doch fraglich.

Die von Dir genannte Schmerzensgeldsumme kommt mir sehr hoch vor, ich habe immer von deutlich geringeren Beträgen im 4-stelligen Bereich gehört. Aber Deine Verletzung ist ja offensichtlich auch mehr als ein "normaler" Tibiakopfbruch.
Schade, dass sich sonst keiner zu dem Thema meldet. Mich würden die Erfahrungen anderer auch sehr interessieren. Erstaml viel Erfolg für den anstehenden Termin. Bitte berichte, wie es weiter geht!
LG NIna
Seidenpfötchen
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Re: Schmerzensgeld

Beitrag von Seidenpfötchen »

Hallo Grobi,

bei Haftpflichtschäden sollte man immer einen Anwalt zu rate ziehen, der sich ausschließlich mit dem Versicherungsrecht beschäftigt ( und da noch mit Personenschäden, wegen dem med, Aspekt )

Man muss soviel Fristen einhalten, da ja die Haftpflicht 30 Jahre haften muss. Aber zum falschen Zeitpunkt eine Unterschrift gemacht und man ist raus. Oder die Fristen nicht eingehalten hat, ist man auch raus. ( eine Frist ist die von Nina geschriebenen 2 Jahren )
Was man aber alles beachten muss, weiß ich auch nicht ( Wissen ja noch nicht mal Anwälte, daher nur zum Fachanwalt für Versicherungsrecht gehen, Haftpflichtrecht bei Personenschaden ist sehr kompliziert )

Jeder Anwalt wird zu sehen, dass er dich zu einer Abfindung überredet, es ist für ihn schnelles Geld, denn wer arbeitet schon gern 30 Jahre und bekommt immer nur klecker Beträge.

Da aber bei unserer Verletzung, davon auszugehen ist, dass in 20 - 30 Jahren auf jeden Fall mit einer Invalidität zu rechnen ist, sollte man sich nicht mit einer klecker Summe abfinden lassen. Noch dazu wo du Selbstständig bist.

Wenn du nur im Jahr 4 Wochen ausfällst ( bei uns ja Lohnfortzahlung ), kannst du dir ja ausrechnen was da schon für eine Summe zusammen kommt, in 30 Jahren.
Und da rede ich noch nicht einmal vom schlimmen Fall, wo dann am Ende die TEP steht und so mit mindestens 3 Operationen zu rechnen ist ( die op immer glückt und Keime einen großen Bogen um dich machen ).

Bevor du zum Anwalt gehst, belese dich und glänze mit Halbwissen. Für den Rest ist er zuständig.

LG
Seidenpfötchen
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iceeye
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Re: Schmerzensgeld

Beitrag von iceeye »

Hallo Grobi,

ich kann nur sagen sei sehr vorsichtig! Mich hat mein Anwalt über den Tisch gezogen und mich zu einem Abschluss gebracht der Folgen für mich hatte.
Mein Anwalt hatte mich nicht darüber informiert das ich auch für die Ansprüche meines Arbeitgebers mitverzichtet habe. ( das hätte ich natürlich nie gemacht, wenn ich es denn gewusst hätte. ) Die Summe die du genannt hast, entspricht dafür in etwa dem was ich für den Abschluss bekommen habe.
Mein Unfall war übrigens im April letzen Jahres und den Abschluss habe ich noch vor der Metallentfernung gemacht. Viel geschrieben habe ich dazu in meinem Theard.
LG Iceeye

laterale Tibiakopfimpressionsspaltfraktur April 2011; ME März 2012
distale Tibiafraktur Dezember 2015
Grobi
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Re: Schmerzensgeld

Beitrag von Grobi »

Danke für Eure Antworten.

Ich habe mir einen Fachanwalt für Verkehrsrecht genommen, der als Spezialgebiet „Unfallschadensregulierung für Unfallopfer“ angibt und der mir von einem Sachverständigen für Verkehrsdinge empfohlen wurde.

@Seidenpfötchen
Da aber bei unserer Verletzung, davon auszugehen ist, dass in 20 - 30 Jahren auf jeden Fall mit einer Invalidität zu rechnen ist, sollte man sich nicht mit einer klecker Summe abfinden lassen. Noch dazu wo du Selbstständig bist.
Was meinst Du mit Invalidität? Ab wann ist man Invalide und warum glaubst Du das ich in 20-30 Jahren invalide sein werde?
Bevor du zum Anwalt gehst, belese dich und glänze mit Halbwissen.
Hast Du außer diesem Forum Vorschläge, was ich lesen könnte?

LG

Stefan
Seidenpfötchen
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Re: Schmerzensgeld

Beitrag von Seidenpfötchen »

Hallo Grobi,

Fachanwalt für Verkehrsrecht, wäre super wenn dein Auto ( wenn du in einem gesessen hättest ) irgendwelche Beulen davon getragen hätte und keiner Schuld sein will.
Versicherungstechnisch kennt er sich aus, mit allem was mit dem Auto zu tun hat. Personenschäden nur am Rande.

Wenn du willst kannste dich belesen, im Forum für Unfallopfer, um das Halbwissen zu erreichen.
Wenn du kein Bock zum Lesen hast, kannste auch deinen Fall schildern, mir hat das Lesen gereicht. ( dort sind auch wirklich harte Fälle, verstehe sie )

Invalidität ist ein sehr dehnbarer Begriff. Die privaten Unfallversicherungen schreiben mitunter schon - sie zahlen ab 1% Invalidität. Also vergiss dein Bild vom Rollstuhl.

Und kaputt ist kaputt. Auch wenn es jetzt den Anschein hat, als wäre alles gut verheilt, ist diese Verletzung ein Turbo im Alterungsprozess. Dein Knie wird also irgendwann den Status eines 90 jährigen erreichen ( geflickt ist geflickt )
Von den anderen Sachen rede ich noch nicht einmal, weil du sie, schon in 2 Jahren, nicht im Zusammenhang mit deiner Verletzung sehen wirst. Hüftbeschwerden, Rückenbeschwerden, naja beim Sprunggelenk würdest du vielleicht noch einen Zusammenhang sehen.

Wenn du noch Fragen hast stell sie.

LG
Seidenpfötchen
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Cornsnowdiver
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Re: Schmerzensgeld

Beitrag von Cornsnowdiver »

Hallo Grobi,

Wegen Schmerzensgeld habe ich mal gegoogeld. Weiß jetzt nicht mehr den genauen Link. Habe was eingegeben so ähnlich wie "Tibiakopfbruch Schmerzensgeld" und wurde fündig. Es waren alles Fälle, die genau beschrieben waren, es kommt halt auf den Einzelfall der Verletzung an. Es waren Gerichtsurteile und Anwaltseinträge.

Die 25000,-- € sind bei Dir ja Verdienstausfall. Es kommt halt auch darauf an welche Ausfälle in Zukunft wegen des Bruches, bzw. der gesamten Verletzung auf Dich zukommen. Ich kann mir gut vorstellen, dass die gegenerische Versicherung deswegen ein sehr detailliertes fachärztliches Gutachen fordern wird. Aufpassen musst Du auch, wenn Du Dich auf einen Vergleich einläßt, wer die Gerichtskosten übernimmt. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in so einem Falle meinstens nichts.

Ich nehme an, dass Deine Anwältin grundsätzlich schon die Schmerzensgeldforderung angemeldet hat, damit keine Frist versäumt wird.

Wegen zukünftiger Behandlungskosten werden sich sehr wahscheinlich Deine KV (oder PKV) noch streiten. Nämlich ob der Grund ausschließlich auf die Verletzung zurückzuführen ist. Berufsunfähigkeit ist dabei auch noch zu erwägen (Rente).

Was die Private Unfallversicherung betrifft (wenn vorhanden), habe ich die Erfahrung gemacht, dass ein Tibiakopfbruch im Allgemeinen mit 15 % Invalidität abgegolten wird. Das entspricht einem "Beinwert" von ca. 21,5 %. Mein Chirurg hat mir geraten, mindestens 20 % Beinwert zu verlangen. Allerdings ist bei mir wegen anderer Erkrankungen ein Zustand eingetreten, der es wahrscheinlich unmöglich macht, bei einer Kniearthrose eine TEP einzusetzen. Wenn ich Pech habe, muss ich die Schmerzen aushalten. Da ich schon 60 bin und wirklich sehr herzkrank (das habe ich im letzten viertel Jahr deutlich zu spüren bekommen), habe ich mich auf den Deal eingelassen. Motto besser den Spatz in der Hand, als die Taube (bei mir wohl "Krähe") auf dem Dach. Ich hatte auch nicht mehr die Kraft für ein Gutachten und habe die Aussage meines Chirurgen als Richtlinie genommen. Eine Progression tritt bei meiner Versicherung erst ab 25 % ein (dann 27% der Grundsumme in Euro.

Wenn Dir noch Fragen einfallen, teile sie bitte mit, hoffe dass ich Dir auch einen kleinen Schritt weitergeholfen habe.

Gruß

Volker

Tibiakopfbruch beim (siehe Avatar)
Grobi
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Re: Schmerzensgeld

Beitrag von Grobi »

Hallo Seidenpfötchen,

Danke für den Hinweis mit dem Forum! Ich werde mich da mal einlesen.

Deine Prognosen fürs Alter machen mir echt Angst. Kennst Du irgendwelche Artikel, gerne auch englischsprachig, die die zu erwartenden Folgen nach einem Tibiakopfbruch schlidern? Das wäre sicherlich hilfreich, wenn ich der gegnerischen Versicherung dies vorlegen könnte. Im deutschsprachigen Raum hat zumindest im Internet meine Recherche noch nichts erbracht.
Was ist denn mit dem Sprunggelenk? Warum ist das in der Folge betroffen? (War leider am selber Bein auch schon einmal gebrochen, habe damit aber überhaupt keine Probleme mehr).

Hallo Volker,

danke für Deine Infos zur privaten Unfallversicherung. Zum Glück habe ich noch einige Monate vor dem Unfall eine solche Versicherung abgeschlossen. Ich werde noch heute einen Terim bei einem Orthopäden (oder wäre ein Unfallchirurg besser?) ausmachen, um nicht die Jahresfrist der Versicherung zu versäumen.

Die bisherige Schmerzensgeldforderung beläuft sich auf 25.000 + nochmal ca. 25.000 Verdienstausfall. Ich gehe davon aus, dass das Schmerzensgeld mit jeder weiteren OP erhöht wird. Es hängt vermutlich immer von den Komplexität des Bruches ab. Bei mir ist es ja leider ein C3 Bruch mit Zerstörung der Gelenkfläche, Außenmeniskusabriss, knöcherner Ausriss des Kreuzbandes, das bislang nicht operiert werden konnte. Ist stell mir das so vor, dass die verschiedenen Dinge beim Schmerzensgeld sich addieren.

Die gegnerische Versicherung kann gerne ein Gutachten fordern, wenn die die Kosten übernimmt. Bin ich denn in der Beweispflicht meine Einschränkungen zu belegen oder muss die gegnerische Versicherung mir nicht beweisen, dass es anders ist, als ich es angebe?

VG

Stefan
Seidenpfötchen
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Re: Schmerzensgeld

Beitrag von Seidenpfötchen »

Hallo Grobi,

schau mal in " Flieger " seinen Threads, der hat viel über die Folgen gefunden, vielleicht kannst du ihn fragen.

Mir hat das was ich gelesen habe gereicht, für mein Halbwissen. Der Anwalt soll ja auch noch etwas tun, für sein Geld. - Lach

Das Sprunggelenk wird automatisch mit in Mitleidenschaft gezogen, da sich der Muskel in der Wade verkürzt hat und somit an der Achillissehne zehrt. Auch die Achillissehne kann sich durch die lange Schonhaltung verkürzen. Durch diese ganzen Mißzustände kommt es auch im Sprunggelenk zu Fehlbelastungenen.

Zum Beispiel sind bei mir die Anlaufschwierigkeiten nicht im Knie, sondern im Sprunggelenk. Habe ich jetzt festgestellt.

LG
Seidenpfötchen
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Cornsnowdiver
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Re: Schmerzensgeld

Beitrag von Cornsnowdiver »

Hallo Stefan,

ich habe eine interessante Seite zum Thema "Schmerzensgeld" gefunden. Darin sind auch die rechtlichen Grundlagen, sowie das ganze Procedere und die Taktik der Versicherungen beschrieben. Ich selbst habe gsd keine eigenen Erfahrungen, da ich selbst schuld war. Sturz durch Pappschnee. "Pappschnee" hat keine "ladbare Anschrift" und hat sich wahrscheinlich schon im "Schwarzen Meer" verdünnisiert :evil: :mrgreen: .

Und hier ist der Link:

http://www.schmerzensgeld-rechtsanwalt. ... sgeld.html

Hoffe es hilft Dir einen Schritt weiter, im übrigen bist Du ja anwaltschaftlich vertreten und solche Sachen sind deren täglich Brot.

Gute Besserung wünscht Dir

Volker

PS:
Ein Sprichwort sagt: Auf hoher See und vor dem Richter ist man/frau in Gottes hand :shock: :evil: :mrgreen: .

Private Unfallversicherung: Umgehend Schaden melden, Arzbericht hinschicken, bzw. Dauer Krankenhausaufenthalt (evtl. Tagesgeld wenn vereinbart. Mitteilen, dass voraussichtlich Dauerschaden bleibt. Versicherung schickt Formular, Facharzt oder Krankenhausarzt vorlegen (steht auch drauf). Bestätigung v. Arzt, dass Dauerschaden und Zeitpunkt wann ungefähr Beurteilung erfolgen kann. Versicherung klärt wahrscheinlich auch auf und beantwortet Deine Fragen, die Du im Moment hast. In den Vertragsbedinungen stehen auch die zu beachtenden Fristen drin. Z.B.: wegen Nachbegutachtungen und wie oft und welchen Zeitabständen, ob Gutachter frei wählbar ist oder von Versicherung vorgeschlagen wird. Kosten trägt Versicherung.

Haftpflicht: auch hier trägt normalerweise die Versicherung die Kosten der ärztlichen Gutachten.
Grobi
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Re: Schmerzensgeld

Beitrag von Grobi »

Vielen Dank Euch beiden für die hilfreichen Tipps.
Grobi
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Re: Schmerzensgeld

Beitrag von Grobi »

Hallo,

ich wollte ja berichten, wie es bei mir weitergeht: Ich hatte heute das Treffen mit Versicherungsmensch und Anwalt. Das Angebot der Versicherung war 25.000€ Schmerzensgeld, 5.000€ für alle bisherigen und zukünftigen Auslagen (bislang 2.200€ aufgelaufene Kosten), 1.000€ für den Kauf von Trainingsgeräten für das Training und die Kompensation des fehlenden Kreuzbandes + das entgangene Einkommen. Das Paket für jetzt 47.000€. Verdienstausfälle in Zukunft werden separat reguliert oder 75.000€ jetzt und ich verzichte auf die Begleichung zukünftige Verdienstausfälle.

Variante zwei kommt für mich auf keinen Fall in Frage. Variante 1 hört sich O.K. an, wenn man die bisherigen Gerichtsurteile als Grundlage nimmt. Ich dachte das ich bei den Trainingsgeräten nachfordern werde, da man für 1.000€ nicht annähernd die Geräte bekommt, die man für ein ausreichendes Training der Beine braucht.

Ursprünglich hatte ich gedacht, dass das Schmerzensgeld sich mit jeder TEP erhöht, scheint aber nicht so zu sein.

Was denkt Ihr, ist das ein Angebot, auf das man eingehen kann oder werde ich da über den Tisch gezogen? Der Anwalt erhält schließlich von der Versicherung auch ein Erfolgshonorar dafür, wenn es zu einem Vergleich kommt. Der wird sicherlich auch ein Interesse haben, zu einem Abschluss zu kommen. Auf der anderen Seite darf er mich auch nicht über den Tisch ziehen, da er sonst evtl. seinen Ruf schädigt.

Viele Grüße

Stefan
Nina
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Re: Schmerzensgeld

Beitrag von Nina »

Hallo Stefan,
ich vermag nicht einzuschätzen, ob das Angebot gut ist,es hört sich für mich aber eher so an (Var. 1). Wie ist das denn eigentlich geregelt, wenn künftige OPs notwendig werden? Die gegnerische Versicherung müsste doch eigentlich auch dafür aufkommen und nicht deine Krankenversicherung.
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