also mein verfahren gegen das unfallkrankenhaus wurde von der staatsanwaltschaft eingestellt.
wohl gibt der sachverständige an:
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Die ärztliche Behandlung von xy im Unfallkrankenhaus xy hat der ärztlichen Kunst nicht entsprochen.
Durch das Verabsäumen einer adäquaten Diagnostik wurde die Knochenverletzung im Unfallkrankenhaus xy nicht erkannt. Dadurch wurde die operative Versorgung der Verletzung verzögert.
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jedoch:
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Die Möglichkeit einer 1O0%igen Wiederherstellung des Knies von Frau xy wäre bei einer frühzeitigen operativen Versorgung sicherlich höher gewesen als bei der stattgehabten verzögerten Versorgung. Allerdings ist festzuhalten, dass auch bei einer sofortigen Operation durch die Schwere der Verletzung eine Garantie für eine völlige Wiederherstellung nicht bestand.
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so. allen zuständigen eine auf´s knie - aber schwungvoll.
ich bin echt sauer. so lernen die zuständigen ärzte doch nie dazu. die nächste schwangere die sie zwischen die finger bekommen zahlt vermutlich wieder drauf.
danke für´s dampf ablassen. *grmpf*